AGB

Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird unsererseits ausdrücklich zugestimmt.

AGB für Unternehmen
Diese AGB gelten für jedes Rechtsgeschäft von uns mit einem Unternehmen.

AGB für Kunden in unseren Fachmärkten
Diese AGB gelten für jedes Rechtsgeschäft von uns mit Kunden, welche in einem unserer Fachmärkte geschlossen werden.

AGB für Kunden im Onlinegeschäft
Diese AGB gelten für jedes Rechtsgeschäft von uns mit Privatkunden (natürliche Personen), welches über unseren Online-Shop abgeschlossen wird.

Allgemeine Einkaufs- und Auftragsbedingungen (AEB)
Diese Allgemeinen Einkaufs- und Auftragsbedingungen (im Folgenden auch „AEB“) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen (im Folgenden auch „Vertragspartner“) und der der SCHMIDT`s Handelsgesellschaft mbH.

AGB für Unternehmen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Rechtsgeschäfte mit Unternehmen
Der SCHMIDT`s Handelsgesellschaft mbH
Almteilweg 3, 6706 Bürs
eingetragen zu FN 257048m im Firmenbuch des Landesgerichtes Feldkirch
(Stand September 2024)

Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird unsererseits ausdrücklich zugestimmt.

Preis-Angebot-Bestellung

Preise, die in Katalogen oder Angeboten enthalten sind, verstehen sich ab unserem Lager, es sei denn, es ist eine andere Vereinbarung getroffen worden. Alle Katalogpreise sind Nettopreise zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders erwähnt, beziehen sich die Preise auf die jeweils abgebildeten Artikel gemäß Beschreibung, jedoch nicht auf Inhalt, Zubehör oder Dekoration. Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden von uns auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht. Unsere Preise und Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns oder durch die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware als geschlossen. Einen eventuellen Zwischenverkauf oder Rücktritt behalten wir uns vor.

Vereinbarungen mit Handelsvertretern oder Angestellten bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Druck- und Schreibfehler in unseren Listen, Katalogen, sonstigen Drucksachen, schriftlichen Angeboten, Lieferscheinen und Rechnungen etc. berechtigen uns zu einer Korrektur. Die Katalogpreise verstehen sich als Richtpreise. Im Anlassfall können zusätzliche Legierungs-, Aufbruchs- oder Mindermengenzuschläge berechnet werden. Maßskizzen, technische Daten und Beschreibungen sind unverbindlich. Es gilt als genehmigt, dass wir bei der Lieferung Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht vornehmen dürfen, soweit dies im Rahmen des Zumutbaren geschieht und mit dem Bestellungszweck übereinstimmt.

Als vereinbart gilt weiters, dass jene Preise zu gelten haben, die unserer aktuellen Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entsprechen.

Die Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit, welche für SCHMIDT’S mit einem Ausfallrisiko verbunden ist, insbesondere Lieferung auf offene Rechnung, wird von SCHMIDT’S nur auf Grundlage der Durchführung einer Bonitätsprüfung des Kunden, welche insofern Vertragsgrundlage, der zwischen SCHMIDT’S und dem Kunden geschlossenen Vereinbarung wird, akzeptiert. Für eine entsprechende Bonitätsprüfung werden von SCHMIDT’S auch externe Dienstleister herangezogen.

Produktbeschaffenheit

Als Beschaffenheit der Ware gilt die Beschreibung in unseren Katalogen, Anboten etc. sowie in allenfalls vom Hersteller beigestellten Unterlagen vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragliche Beschaffenheit der Ware dar, ebenso wenig (mündliche) Erklärungen von Mitarbeitern oder Handelsvertretern.

Unsere Lieferung der Waren erfolgt ohne Kenntnis des Verwendungszwecks. Eine Prüfungs- oder Aufklärungspflicht unsererseits (insbesondere zur Geeignetheit der Ware) für einen bestimmten vom Kunden gewünschten Verwendungszweck besteht nicht.

Gewährleistung – Schadenersatz – Verjährung

Für gewöhnlich vorausgesetzte oder besonders zugesicherte oder vereinbarte Eigenschaften ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Im Übrigen leisten wir Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, wobei unser Recht auf Verbesserung, Nachlieferung oder Umtausch gegenüber den anderen Gewährleistungsfolgen ausdrücklich Vorrang hat. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Gewährleistungsansprüchen ist die unverzügliche Beanstandung der gelieferten Ware, spätestens innert 8 Tagen ab Übernahme. Danach gilt die Ware als mängelfrei zugekommen.

Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf die gelieferten Waren und Produkte, nicht auf Folgeschäden, Verlust oder mutwillige Beschädigung und unsachgemäße Behandlung.

Schadenersatzansprüche betreffend Sach- und Vermögensschäden in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Besteller zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren jedenfalls in zwei Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung. Im Übrigen ist ein Verschulden gerade bei internationalen Handelsgeschäften für Schadenersatz immer Haftungsvoraussetzung.

Lieferfrist – Gefahrenübergang – Kosten

Zusagen betreffend Lieferzeit werden nach Kräften eingehalten, sind aber unverbindlich. Daher ist bei Nichteinhalten eines Liefertermins die Geltendmachung von (Schadens-) Ersatzansprüchen jeder Art ausgeschlossen, und zwar unabhängig davon, welche Ursache der Verzug hatte.

Bei allen Lieferungen geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Waren unser Lager verlassen haben. Eine Transportversicherung wird unsererseits nicht abgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, als die Frachtkosten nicht vom Besteller getragen werden. Verpackung wird in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen. Die von uns gelieferte Verpackung ist entweder durch Vorlieferanten bzw. unter der ARA- Lizenznummer 5854 lizenziert. Die Frachtkosten gehen zu Lasten des Bestellers, es sei denn, es ist eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen worden. Wir verrechnen einen Frachtkostenbeitrag der sich nach dem Warenwert, unserem Arbeitsaufwand bzw. der Beistellung von Geräten (z.B. Kran, Stapler u. dgl.) richtet. Der konkrete Betrag wird in der Auftragsbestätigung angeführt.

Umtausch

Wir räumen dem Besteller ein Rückgabe- oder Umtauschrecht auf eine Zeitspanne von 8 Tagen nach Lieferung ein. Ausgenommen davon sind Waren, die nicht von uns geliefert oder für den Besteller beschafft wurden und nicht aus unserem Lagersortiment stammen.

Im Falle einer Rücknahme sind wir berechtigt, Fracht, Porto und Bearbeitungsspesen von der Gutschrift abzusetzen, bei Umtausch werden 10% des Warenwertes an Manipulationsspesen bzw. der tatsächliche Aufwand, soweit dieser höher ist, in Rechnung gestellt.

Waren müssen in der Originalverpackung, unbenutzt und ohne Gebrauchsspuren an uns zurückgehen. Die Verpackung ist daher bis zur endgültigen Kaufentscheidung aufzubewahren.

Das Rückgaberecht ist ausgeschlossen, wenn die Lieferung im Rahmen von Sonderaktionen bzw. mit Sonderpreisnachlässen geliefert wird.

Fälligkeit – Skonto – Verzugszinsen

Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Wir behalten uns vor, eine davon abweichende Zahlungsweise festzulegen. Insbesondere dann, wenn an der Bonität des Bestellers Zweifel auftreten. Bei Zahlungsverzug werden 8% Verzugszinsen über dem Basiszinssatz, der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt (§ 1333 Abs. 2 ABGB), berechnet; dies gilt auch für Konsumenten.

Der Besteller verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur rechtsentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch jener, der dadurch entsteht, dass in Folge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden im Zahlungsverzug zu ersetzen.

Ein Skontoabzug wird nur im Einzelfall und auf Grund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung anerkannt. Wenn auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist geleistet wird, geht der Anspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch in Bezug auf alle bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Zahlungen verloren.

Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens bzw. jener Niederlassung, in der der Vertrag abgeschlossen wurde oder die Auslieferung zu erfolgen hat. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von mindestens Euro 10,00 pro angefangen Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; überdies gilt eine Konventionalstrafe von 10% des Rechnungsbetrages als vereinbart.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Schecks oder Wechsel gelten erst nach vollständiger Einlösung (inklusive Nebenkosten) als Zahlung. Im Falle einer Veräußerung der Ware im ordentlichen Geschäftsbetrieb des Bestellers gilt der Weiterveräußerungspreis als an uns abgetreten, soweit uns aus gegenseitigen Geschäftsbeziehungen noch eine Forderung zusteht. Der Wiederveräußerungspreis ist daher auf ein gesondertes Konto zu legen und an uns abzuführen. Sofern die Weiterveräußerung auf Kredit/Rechnung erfolgt, hat dies unter Eigentumsvorbehalt zu erfolgen und gilt die Forderung gegen diesen Kunden als an uns abgetreten.

Wenn der Besteller von uns gelieferte Ware be- oder verarbeitet, steht uns verhältnismäßig Miteigentum an der neu entstandenen Sache zu. So lange Vorbehaltseigentum zu unseren Gunsten besteht, ist der Besteller verpflichtet, von uns Pfändungen, Veräußerungen auf Kredit zu verständigen sowie Pfandgläubiger, Exekutionsgericht und Erwerber auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

Datenspeicherung

Unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen speichern und verarbeiten wir personen- und firmenbezogene Daten mit Hilfe der EDV.

Urheberrecht

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedarf unserer Zustimmung.

Irrtumsanfechtung

Das Recht des Kunden, diesen Vertrag wegen Irrtums anzufechten (insbesondere was den Verwendungszweck der von uns gelieferten Ware betrifft), wird ausgeschlossen.

Allgemeines – Rechtliches

Wir behalten uns vor, während der Gültigkeitsdauer des Katalogs Produkte aus dem Programm zu nehmen bzw. zu ersetzen sowie technische Änderungen vorzunehmen.

Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

Forderungen gegen uns dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgetreten werden.

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht nur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungs- und Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene Lieferfristüberschreitungen unsererseits gelten als vorweg genehmigt.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen auch dann Gültigkeit haben, wenn einzelne Bestimmungen sich als rechtsunwirksam erweisen sollten. Für Konsumentengeschäfte haben die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes Vorrang.

AGB für Kunden in unseren Fachmärkten

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Rechtsgeschäfte von uns mit Verbraucher in unseren Fachmärkten
Der SCHMIDT`S Handelsgesellschaft mbH
Almteilweg 3, 6706 Bürs
eingetragen zu FN 257048m im Firmenbuch des Landesgerichtes Feldkirch
(Stand September 2024)

Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird unsererseits ausdrücklich zugestimmt.

 

Preis-Angebot-Bestellung

Preise, die in Katalogen oder Angeboten enthalten sind, verstehen sich ab unserem Lager, es sei denn, es ist eine andere Vereinbarung getroffen worden. Alle Katalogpreise sind Nettopreise zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders erwähnt, beziehen sich die Preise auf die jeweils abgebildeten Artikel gemäß Beschreibung, jedoch nicht auf Inhalt, Zubehör oder Dekoration. Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden von uns auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht. Unsere Preise und Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns oder durch die tatsächliche Auslieferung der bestellten Ware als geschlossen. Einen eventuellen Zwischenverkauf oder Rücktritt behalten wir uns vor.

Vereinbarungen mit Handelsvertretern oder Angestellten bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Druck- und Schreibfehler in unseren Listen, Katalogen, sonstigen Drucksachen, schriftlichen Angeboten, Lieferscheinen und Rechnungen etc. berechtigen uns zu einer Korrektur. Die Katalogpreise verstehen sich als Richtpreise. Im Anlassfall können zusätzliche Legierungs-, Aufbruchs- oder Mindermengenzuschläge berechnet werden. Maßskizzen, technische Daten und Beschreibungen sind unverbindlich. Es gilt als genehmigt, dass wir bei der Lieferung Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht vornehmen dürfen, soweit dies im Rahmen des Zumutbaren geschieht und mit dem Bestellungszweck übereinstimmt.

Als vereinbart gilt weiters, dass jene Preise zu gelten haben, die unserer aktuellen Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entsprechen.

 

Die Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit, welche für SCHMIDT’S mit einem Ausfallrisiko verbunden ist, insbesondere Lieferung auf offene Rechnung, wird von SCHMIDT’S nur auf Grundlage der Durchführung einer Bonitätsprüfung des Kunden, welche insofern Vertragsgrundlage, der zwischen SCHMIDT’S und dem Kunden geschlossenen Vereinbarung wird, akzeptiert. Für eine entsprechende Bonitätsprüfung werden von SCHMIDT’S auch externe Dienstleister herangezogen.

 

Produkt-beschaffenheit

Als Beschaffenheit der Ware gilt die Beschreibung in unseren Katalogen, Anboten etc. sowie in allenfalls vom Hersteller beigestellten Unterlagen vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragliche Beschaffenheit der Ware dar, ebenso wenig (mündliche) Erklärungen von Mitarbeitern oder Handelsvertretern.

Unsere Lieferung der Waren erfolgt ohne Kenntnis des Verwendungszwecks. Eine Prüfungs- oder Aufklärungspflicht unsererseits (insbesondere zur Geeignetheit der Ware) für einen bestimmten vom Kunden gewünschten Verwendungszweck besteht nicht.

 

Gewährleistung – Schadenersatz – Verjährung

Wir leisten Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Schadenersatzansprüche betreffend Sach- und Vermögensschäden in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Besteller zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren jedenfalls in zwei Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.

 

Lieferfrist – Gefahrenübergang – Kosten

Zusagen betreffend Lieferzeit werden nach Kräften eingehalten, sind aber unverbindlich. Daher ist bei Nichteinhalten eines Liefertermins die Geltendmachung von (Schadens-) Ersatzansprüchen jeder Art ausgeschlossen, soweit wir leicht fahrlässig gehandelt haben;

Bei allen Lieferungen geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Waren unser Lager verlassen haben. Eine Transportversicherung wird unsererseits nicht abgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, als die Frachtkosten nicht vom Besteller getragen werden. Verpackung wird in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen. Die von uns gelieferte Verpackung ist entweder durch Vorlieferanten bzw. unter der ARA- Lizenznummer 5854 lizenziert. Die Frachtkosten gehen zu Lasten des Bestellers, es sei denn, es ist eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen worden. Wir verrechnen einen Frachtkostenbeitrag der sich nach dem Warenwert, unserem Arbeitsaufwand bzw. der Beistellung von Geräten (z.B. Kran, Stapler u. dgl.) richtet. Der konkrete Betrag wird in der Auftragsbestätigung angeführt.

 

Umtausch

Wir räumen dem Besteller ein Rückgabe- oder Umtauschrecht auf eine Zeitspanne von 8 Tagen nach Lieferung ein. Ausgenommen davon sind Waren, die nicht von uns geliefert oder für den Besteller beschafft wurden und nicht aus unserem Lagersortiment stammen.

Im Falle einer Rücknahme sind wir berechtigt, Fracht, Porto und Bearbeitungsspesen von der Gutschrift abzusetzen, bei Umtausch werden 10% des Warenwertes an Manipulationsspesen bzw. der tatsächliche Aufwand, soweit dieser höher ist, in Rechnung gestellt.

Waren müssen in der Originalverpackung, unbenutzt und ohne Gebrauchsspuren an uns zurückgehen. Die Verpackung ist daher bis zur endgültigen Kaufentscheidung

aufzubewahren. Das Rückgaberecht ist ausgeschlossen, wenn die Lieferung im Rahmen von Sonderaktionen bzw. mit Sonderpreisnachlässen geliefert wird.

 

Fälligkeit – Skonto – Verzugszinsen

Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Wir behalten uns vor, eine davon abweichende Zahlungsweise festzulegen. Insbesondere dann, wenn an der Bonität des Bestellers Zweifel auftreten. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen über dem Basiszinssatz, der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt (§ 1333 Abs. 2 ABGB), berechnet; dies gilt auch für Konsumenten.

Der Besteller verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur rechtsentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch jener, der dadurch entsteht, dass in Folge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, bei Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

Ein Skontoabzug wird nur im Einzelfall und auf Grund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung anerkannt. Wenn auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist geleistet wird, geht der Anspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch in Bezug auf alle bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Zahlungen verloren.

 

Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens bzw. jener Niederlassung, in der der Vertrag abgeschlossen wurde oder die Auslieferung zu erfolgen hat. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von mindestens Euro 10,00 pro angefangene Kalendertage in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; überdies gilt eine Konventionalstrafe von 10% des Rechnungsbetrages als vereinbart.

 

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Schecks oder Wechsel gelten erst nach vollständiger Einlösung (inklusive Nebenkosten) als Zahlung. Im Falle einer Veräußerung der Ware im ordentlichen Geschäftsbetrieb des Bestellers gilt der Weiterveräußerungspreis als an uns abgetreten, soweit uns aus gegenseitigen Geschäftsbeziehungen noch eine Forderung zusteht. Der Wiederveräußerungspreis ist daher auf ein gesondertes Konto zu legen und an uns abzuführen. Sofern die Weiterveräußerung auf Kredit/Rechnung erfolgt, hat dies unter Eigentumsvorbehalt zu erfolgen und gilt die Forderung gegen diesen Kunden als an uns abgetreten.

Wenn der Besteller von uns gelieferte Ware be- oder verarbeitet, steht uns verhältnismäßig Miteigentum an der neu entstandenen Sache zu. So lange Vorbehaltseigentum zu unseren Gunsten besteht, ist der Besteller verpflichtet, von uns Pfändungen, Veräußerungen auf Kredit zu verständigen sowie Pfandgläubiger, Exekutionsgericht und Erwerber auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

 

Datenspeicherung

Unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen speichern und verarbeiten wir personen- und firmenbezogene Daten mit Hilfe der EDV.

 

Urheberrecht

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedarf unserer Zustimmung.

 

Allgemeines – Rechtliches

Wir behalten uns vor, während der Gültigkeitsdauer des Katalogs Produkte aus dem Programm zu nehmen bzw. zu ersetzen sowie technische Änderungen vorzunehmen.

Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

Forderungen gegen uns dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgetreten werden.

Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht nur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift. Es gilt österreichisches materielles Recht.

Die Vertragssprache ist deutsch.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen auch dann Gültigkeit haben, wenn einzelne Bestimmungen sich als rechtsunwirksam erweisen sollten. Für Konsumentengeschäfte haben die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes oder sonstiger verbraucherschützender Gesetze Vorrang.

 

AGB für Kunden im Onlinegeschäft

AGB für Rechtsgeschäfte über unseren Onlineshop für nicht gewerbliche Kunden


1. Onlineshop-Betreiber / Vertragspartner AGB

Dieser Online-Shop wird betrieben von der SCHMIDT’S Handelsgesellschaft mbH, Almteilweg 3,
6706 Bürs, Österreich; Firmenbuchnummer: FN 257048m, LG Feldkirch; nachfolgend kurz „SCHMIDT’S“ genannt.

2. Geltungsbereich

2.1. Alle Verkäufe über diesen Online-Shop werden ausschließlich durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.

2.2. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen SCHMIDT’S und der Kundenseite (nachfolgend „Kunde“).

2.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit abbedungen.

2.4. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.

2.5. Mit dem Kunden schriftlich getroffene abweichende Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

2.6. SCHMIDT’S verkauft ihre Waren ausschließlich an Verbraucher und nur in handelsüblichen Mengen. Das Angebot in diesem Online-Shop richtet sich ausschließlich an geschäftsfähige Personen, die eine Wohnadresse in Österreich, Deutschland, Italien oder Slowenien haben. SCHMIDT’S versendet im Online-Shop bestellte Ware ausschließlich an Lieferadressen innerhalb von Österreich uns Deutschland.

3. Vertragsabschluss

3.1. Die Angebote von SCHMIDT’S sind freibleibend. SCHMIDT’S ist nicht verpflichtet, Angebote des Kunden anzunehmen. Ein Angebot gilt erst nach tatsächlichem Versand durch SCHMIDT’S bzw Abholung der bestellten Waren durch den Kunden oder nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung (Auftragsbestätigung) durch SCHMIDT’S als angenommen.

3.2. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop ist kein rechtlich bindendes Angebot, sondern ein unverbindlicher Online-Katalog.

3.3. Eine verbindliche Bestellung wird für den Fall des Versandes an eine vom Kunden gewählte Adresse oder Selbstabholung erst dann ausgelöst, wenn der Kunde sämtliche für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten eingegeben, die Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt und den Button «Zahlungspflichtig bestellen» angeklickt hat. Bis zum Anklicken dieses Buttons kann der Kunde Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine angegebenen Daten jederzeit ändern, indem er die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzt. Das Absenden der Bestellung gilt für den Fall des Versandes oder Selbstabholung an eine vom Kunden gewählte Adresse als Angebot des Kunden an SCHMIDT’S zum Abschluss eines Vertrags.

3.4. Nach Abgabe der Bestellung erhält der Kunde eine automatisch erzeugte Empfangsbestätigung zur Bestellung per E-Mail sowie durch Anzeige am Bildschirm. Diese beinhaltet die Daten der Bestellung, den Liefertermin sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde ausdrucken und abspeichern kann. Durch die Empfangsbestätigung kommt noch kein Kaufvertrag zustande; die Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei SCHMIDT’S eingegangen ist.

3.5. Bei einer Selbstabholung sendet SCHMIDT’S an den Kunden eine Benachrichtigung per E-Mail, dass der/die Artikel im Lager abholbereit ist/sind.

3.6. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird nicht gespeichert.

4. Versand/Lieferung sowie Gefahrübergang

4.1. Versand der Artikel: Der Kunde kann auswählen, ob er einen Versand der Artikel zu einer von ihm anzugebenden Adresse wünscht oder er den Artikel im Lager von SCHMIDT’S abholen möchte (Selbstabholung).

4.2. Zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Der Kunde wird jeweils vor Absendung seines Angebots über die voraussichtlich anfallenden Versandkosten informiert.

4.3. Die Zustellungen erfolgen nach Möglichkeit persönlich an die angegebene Lieferadresse „frei Haustüre/Bordstein“. Klargestellt wird, dass damit eine Lieferung in Wohnungen oder dergleichen nicht von der Zustellung inbegriffen ist. Die Identität des Kunden wird nicht überprüft. Zustellungen und schuldbefreiende Lieferungen können, wenn an der Lieferadresse keine Person angetroffen wird, auch in den Briefkasten abgelegt werden, wenn dies aufgrund der Größe des Pakets möglich ist. Bei größeren Paketen kann eine Zustellung und schuldbefreiende Lieferung auch derart erfolgen, dass das Paket am Hauseingang zurück gelassen wird.

4.4. Ist eine Lieferung an den Kunden nicht möglich, sendet das beauftragte Transportunternehmen die Ware an den Verkäufer zurück, wobei der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung zu tragen hat. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht mit der Übergabe an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Im Falle der Selbstabholung teilt SCHMIDT’S dem Kunden unverzüglich mit, wenn Waren am Werk abholbereit sind. Nach Ablauf von drei Werktagen ab Mitteilung lagern die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden.

4.5. Angaben über voraussichtliche Lieferzeiten basieren auf Erfahrungswerten und Informationen von SCHMIDT’S zum Zeitpunkt der Annahme des Angebotes. Ist das Sortiment der vom Kunden bestellten Waren beschränkt, hat SCHMIDT’S das Recht, die voraussichtlichen Lieferfristen angemessen (bis zu vier Wochen) zu verlängern. Aus einer solchen Verzögerung kann der Kunde keine Ansprüche ableiten.

4.6. Bei höherer Gewalt oder sonstigen Hindernissen, die nicht zumindest grob fahrlässig durch SCHMIDT’S herbeigeführt wurden, ist SCHMIDT’S berechtigt, Lieferfristen und termine angemessen zu verlängern oder zu verschieben. Derartige Verzögerungen sind dem Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden des Hindernisses nachweislich mitzuteilen. Der Kunde kann aus derartigen Verzögerungen und Terminverschiebungen keine Ansprüche welcher Art auch immer ableiten.

4.7. Teillieferungen sind zulässig und werden von den SCHMIDT’S gesondert verrechnet.

4.8. Wählt der Kunde keine bestimmte Versandart, ist SCHMIDT’S berechtigt, nach eigenem Ermessen eine Versandart zu wählen, wobei keine Verpflichtung zur Auswahl der billigsten Versandart besteht. Allfällige damit zusammenhängende Auslagen hat der Kunde zu ersetzen.

4.9. Bei Verzug oder Unmöglichkeit der Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen, die außerhalb des Einflusses von SCHMIDT’S liegen, ist SCHMIDT’S berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dadurch ergeben sich für den Kunden keine Ansprüche auf Nachlieferungen oder Ersatzlieferungen.

5. Rücktrittsbelehrung

5.1. Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt mit dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat.

Zur Ausübung des Rücktrittsrechts ist die SCHMIDT’S Handelsgesellschaft mbH, Anteilsweg 3, 6706 Bürs, Österreich, verkauf.buers@schmidt-s.at, Tel: +43 5552 6161 0, Fax: +43 5552 6161 1080 mittels einer eindeutigen Erklärung (zB per Post, Telefon oder E-Mail) über den Rücktritt vom Vertrag zu informieren. Details zur Rücksendung mit einem Rücktrittsformular findet der Kunde hier.

Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die Absendung der Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist. Die Rücksendung der Ware ohne Hinweis auf einen Rücktritt gilt nicht als Ausübung des Rücktrittsrechts.

5.2. Im Falle des Rücktritts sind alle Zahlungen des Kunden (einschließlich der Lieferkosten mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die von SCHMIDT’S angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt wurden), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt von diesem Vertrag bei SCHMIDT’S eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet SCHMIDT’S dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Rückzahlung kann verweigert werden, bis SCHMIDT’S die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Nachweis erbracht wurde, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem, welcher der frühere Zeitpunkt ist.

Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde SCHMIDT’S über den Rücktritt unterrichtet, an SCHMIDT’S zurückzusenden oder zu übergeben.

Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet werden. Ein etwaiger Wertverlust der Waren ist vom Kunden zu tragen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

5.3. Ist SCHMIDT’S ihrer Informationspflicht nach § 4 Abs 1 Z 8 FAGG nicht nachgekommen, so verlängert sich das Rücktrittsrecht des Kunden um zwölf Monate. Holt SCHMIDT’S die Informationserteilung innerhalb von zwölf Monaten nach, so endet die Rücktrittsfrist vierzehn Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde diese Information erhält.

5.4. Vom Rücktritt sind alle Produkte ausgeschlossen, die speziell nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten wurden. Weiters gilt das Rücktrittsrecht nicht für Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

5.5. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde, worüber der Kunde hiermit informiert wird. Bei der Rücksendung von Waren, die wegen ihrer Beschaffenheit nicht auf dem Postweg versendet werden können, fallen Rücksendungskosten in Höhe von € 70,00 an. Die Rücksendung hat nach Möglichkeit in der Originalverpackung und jedenfalls einschließlich jeglichen mit dem Produkt gelieferten Zubehörs (einschließlich Bedienungsanleitungen, Garantiebestimmungen, am Produkt angebrachte Etiketten) zu erfolgen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren im Eigentum von SCHMIDT’S. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren getrennt zu lagern und auf eigene Kosten gegen Feuer, Diebstahl, Bruch- und Wetterschaden zu versichern.

6.2. Die Weiterveräußerung von Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, ist gestattet, sofern sich der Kunde nicht in Verzug befindet.

6.3. Im Fall der Weiterveräußerung von Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, an Dritte tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderungen sicherungshalber an SCHMIDT’S ab. Der Kunde ist verpflichtet, in diesem Fall den Käufer über den Eigentumsverbehalt und SCHMIDT’S über den Verkauf zu informieren.

6.4. SCHMIDT’S ermächtigt den Kunden hiermit bis auf Widerruf, die gemäß Pkt. 6.3. abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf Rechnung von SCHMIDT’S einzuziehen.

6.5. Bearbeitet oder verarbeitet der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die daraus entstandene neue Sache. In diesem Fall erwirbt SCHMIDT’S Miteigentum an den daraus entstehenden neuen Sachen.

6.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware Dritten zu verpfänden oder ins Sicherungseigentum zu übergeben oder über diese Waren in anderer Weise zu Gunsten Dritter zu verfügen.

6.7. Von Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, zB im Falle einer zwangsweisen Pfändung, hat der Kunde SCHMIDT’S unverzüglich zu verständigen. Der Kunde hat bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von SCHMIDT’S hinzuweisen.

7. Preise

Alle Preise, die für Waren im Online Shop angegeben sind, enthalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

8. Zahlungsmodalitäten

8.1. Für Bestellungen im Online-Shop von SCHMIDT’S stehen dem Kunden die dort angegebenen Zahlungsmöglichkeiten offen.

8.2. SCHMIDT’S behält sich vor, weitere Lieferungen davon abhängig zu machen, dass das Kundenkonto bei SCHMIDT’S ausgeglichen ist und keine Rechnungen mehr offen sind.

8.3. Soweit die Zahlung des Kunden nicht bei SCHMIDT’S einlangt oder SCHMIDT’S zur Rückzahlung verpflichtet ist, befindet sich der Kunde ab dem Zeitpunkt der Lieferung bzw der Rückzahlung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt fallen Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. an. Jede Mahnung kostet zusätzlich EUR 5,00. Weitergehende Forderungen von SCHMIDT’S, insbesondere Schadenersatzansprüche und die Geltendmachung tatsächlich höherer Verzugszinsen, bleiben unberührt.

8.4 Die Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit, welche für SCHMIDT’S mit einem Ausfallrisiko verbunden ist, insbesondere Lieferung auf offene Rechnung, wird von SCHMIDT’S nur auf Grundlage der Durchführung einer Bonitätsprüfung des Kunden, welche insofern Vertragsgrundlage der zwischen SCHMIDT’S und dem Kunden geschlossenen Vereinbarung wird, akzeptiert. Für eine entsprechende Bonitätsprüfung werden von SCHMIDT’S auch externe Dienstleister herangezogen.

 

 

9. Abtretung

SCHMIDT’S behält sich das Recht vor, die im Zusammenhang mit Warenlieferungen entstandenen fälligen Kaufpreisforderungen einschließlich etwaiger fälliger Teilzahlungsraten, Verzugszinsen und Mahngebühren an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.

10. Gewährleistung

Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

11. Transportschäden

Offensichtlichen Transportschäden sind umgehend beim Zusteller zu reklamieren oder umgehend SCHMIDT’S zu melden. Dadurch kann SCHMIDT’S ihre Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen bzw aus einer Transportversicherung geltend machen.

12. Datenschutz/Mitteilungen

12.1. SCHMIDT’S behandelt die personenbezogenen Daten des Kunden stets vertraulich. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten unter www.schmidts.at in seinem Kundenkonto abzurufen, zu ändern oder für die Zukunft durch Deaktivierung seines Kundenkontos zu löschen bzw. zu sperren. Im Übrigen wird in Bezug auf Zustimmungen des Kunden und weitere Informationen zur Verwendung personenbezogener Daten des Kunden auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website www.schmidts.at in druckbarer Form abrufbar ist. SCHMIDT’S zieht als datenschutzrechtlichen Dienstleister die Viveum Zahlungssysteme GmbH, Riemergasse 14/30, 1010 Wien, heran.

12.2. Die Übermittlung rechtsgeschäftlicher Erklärungen per E-Mail ist bei einer aufrechten Zustimmung vom Kunden für die elektronische Kommunikation zwischen den Vertragspartnern zulässig. Zustellungen von Mitteilungen von SCHMIDT’S an den Kunden können rechtswirksam an die zuletzt SCHMIDT’S bekannt gegebenen Kundendaten (Adresse und/oder E-Mail-Adresse und/oder Telefaxnummer) des Kunden erfolgen.

13. Gerichtsstand und Rechtswahl

13.1. Es gilt österreichisches Recht.

13.2. Erfüllungsort für Zahlung des Kaufpreises sowie für sonstige Leistungen des Kunden ist der Sitz von SCHMIDT’S in Bürs.

13.3. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten wird, sofern keine zwingende Gerichtszuständigkeit besteht, das für den Sitz von SCHMIDT’S sachlich zuständige Gericht in Bludenz vereinbart.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sollte eine Bestimmung unwirksam oder ungültig sein oder werden, gilt eine Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen oder ungültigen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt. Das gilt auch für Regelungslücken im Vertrag.

14.2. SCHMIDT’S ist jedenfalls berechtigt, offensichtliche Irrtümer, wie etwa Schreib- und Rechenfehler in Angeboten, Kostenvoranschlägen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen jederzeit zu korrigieren.

Allgemeine Einkaufs- und Auftragsbedingungen (AEB)

Der SCHMIDT`s Handelsgesellschaft mbH
Almteilweg 3, 6706 Bürs
eingetragen zu FN 257048m im Firmenbuch des Landesgerichtes Feldkirch
(Stand September 2024)

Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Einkaufs- und Auftragsbedingungen (im Folgenden auch „AEB“) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden auch „Vertragspartner“) und der der SCHMIDT`s Handelsgesellschaft mbH sowie die mit ihr verbundenen Unternehmen (§ 228 Abs 3 UGB; in der Folge auch: Unternehmen oder SCHMIDT`s). Diese AEB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen SCHMIDT`s und dem Vertragspartner, auch wenn diese ohne Verwendung oder ausdrückliche Bezugnahme auf diese AEB erfolgen. Abweichenden Vertragsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Sollten einzelne Punkte dieser AEB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die Parteien werden an-stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, vereinbaren.

Von diesen AEB abweichende oder über sie hinausgehende Regelungen gelten nur so weit, als wir dies schriftlich erklären. Dies gilt auch für den Fall, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners Gegenteiliges vorgesehen ist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.

Bei einmaliger Annahme dieser AEB gelten spätere, auch mündlich erteilte Aufträge, selbst ohne gesonderten Hinweis darauf, als zu den Geschäftsbedingungen von SCHMIDT`s erteilt.

Unsere Einkaufs- und Auftragsbedingungen gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln („Unternehmer“). Sie gelten nicht gegenüber natürlichen Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann („Verbraucher“).

 

Bestellung – Auftragsbestätigung – Produktions-änderungen

Bestellungen, die von uns getätigt werden, erhalten nur Wirksamkeit, wenn diese schriftlich ausgefertigt wurden. In allen Bestellungen oder Aufträgen und uns betreffen-den Schriftstücken ist die Bestellnummer von uns anzugeben. An eine Bestellung halten wir uns für die Dauer von zwei Wochen, gerechnet ab dem Datum der Bestellung, gebunden.

Unsere Bestellungen (Ziff. 1) sind von unseren Lieferanten/Auftragnehmern schriftlich innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen. Geht die Auftragsbestätigung nach Ablauf der zweiwöchigen Bindungsfrist bei uns ein, stellt dies eine neue Vertragsofferte dar.

Der Lieferant/Auftragnehmer hat zu prüfen, ob die Bezeichnungen in unseren Bestell-schreiben richtig sind und ob das Material der bekannten Zweckbestimmung genügt. Hat der Lieferant/Auftragnehmer gegen die Verwendbarkeit Bedenken, hat er uns unverzüglich darüber zu informieren.

Zeichnungen und sonstige Unterlagen, die der schriftlichen Auftragsbestätigung beige-fügt sind, werden als bindender Vertragsbestandteil angesehen. Im Falle sich in einer Auftragsbestätigung Irrtümer und/oder Schreibfehler eingeschlichen haben, können die-se Versehen auch nach Vertragsabschluss von uns korrigiert werden.

Änderungen der Liefergegenstände in Konstruktion und/oder Ausführung darf der Lieferant/Auftragnehmer nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung vornehmen. Soweit zumutbar, können wir Änderungen des Liefergegenstandes in Konstruktion und/oder Ausführung verlangen, wobei etwaige Mehr- oder Minderkosten sowie etwaige Auswirkungen auf Liefertermine angemessen einvernehmlich zu regeln sind.

Mündliche Absprachen sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Grundsätzlich akzeptieren wir eine Auftragsbestätigung nur in Form einer unterzeichneten oder abgestempelten Kopie der Bestellung als vorbehaltlose Auftragsbestätigung.

Einsprüche gegen Bestimmungen der Bestellung müssen zumindest in Form einer deutlich erkennbar abgeänderten Kopie der Bestellung erfolgen. Sollten wir innerhalb von 3 Arbeitstagen bezogen auf das Bestelldatum keinen schriftlichen Einspruch erhalten, gehen wir davon aus, dass die Bestellung in vollem Umfang als vom Vertragspartner
angenommen gilt.

 

Preis

Die vereinbarten Preise sind Festpreise, sie schließen alles ein, was der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Lieferungs-/Leistungspflicht zu bewirken hat.

Ein in unserer Bestellung genannter Preis – Irrtümer vorbehalten – ist rechtsverbindlich. Umsatzsteuer ist, sofern sie nicht als zusätzlicher Bestandteil des Preises genannt wird, im Preis enthalten.

Die vereinbarten Preise verstehen sich mangels spezieller Vereinbarung „geliefert verzollt“ gemäß DDP-Klausel (delivered duty paid), die nach den Incoterms 2020 auszulegen ist. Sie umfassen alle Leistungen, die mit der Lieferung der Gegenstände verbunden sind, also insbesondere Verpackung und Transport zum Firmensitz der SCHMIDT`s Handelsgesellschaft mbH, Almteilweg 3, 6706 Bürs oder zu einem sonst schriftlich vereinbarten Bestimmungsort. Der Lieferant/Auftragnehmer hat alle Steuern, Gebühren, Abgaben und sonstigen Kosten zu tragen, die bei der Verzollung entstehen.

 

Lieferzeit

Die in der Bestellung vereinbarte Lieferzeit ist verbindlich. Werden vereinbarte Liefertermine nicht eingehalten, wird die Vertragsstrafe gemäß Ziff. 4 ausgelöst und es können Schadenersatzansprüche entstehen. Erkennt der Auftragnehmer, dass er einen bestimmten Liefertermin nicht einhalten kann, hat er uns umgehend über den Grund und die voraussichtliche Dauer zu informieren. Bei Verzögerungen infolge höherer Gewalt oder unverschuldeter Arbeitskämpfe können wir, ohne dass dem Lieferanten/Auftragnehmer hieraus Ansprüche erwachsen, entweder nach Ablauf einer angemessenen Frist ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten oder die Ausführung der Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt verlangen.

Die vorbehaltlose Annahme der verzögernden Lieferung und/oder Leistung stellt keinen Verzicht auf die dem Auftraggeber zustehenden Schadenersatzansprüche dar; dies gilt bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Entgelts für die betroffene Lieferung und/oder Leistung.

Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Absendung der Bestellung. Maßgebend für die Einhaltung der Lieferzeit ist der Eingang des Liefergegenstandes am Erfüllungsort.

Vornehmlich um die Erfüllung der Lieferverpflichtung zu sichern, verpflichtet sich der Lieferant/Auftragnehmer, im Falle des Verzugs für jeden vollen Werktag des Verzugs (ohne Sonnabend) eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % des Auftragswerts zu leisten, höchstens jedoch 5 % des Auftragswerts. Der Auftragswert versteht sich jeweils ein-schließlich Umsatzsteuer. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzes und die Rechte gem. § 4 Ziff. 2 dieses Vertrags bleiben im Falle einer Geltendmachung unberührt. Die geleistete Vertragsstrafe wird dabei auf den Schadensersatzanspruch an-gerechnet.

Die Vertragsstrafe gemäß Ziff. 4 entsteht auch dann, wenn der
Lieferant/Auftragnehmer, der bestimmte Sachen zu liefern hat, dadurch in Verzug gerät, dass er mangelhafte Ware liefert, wir die Ware zurückweisen und Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen.

 

Lieferung und Leistung – Erfüllungsort

Die Lieferung muss hinsichtlich der Beschaffenheit der Vertragsware und des Preises präzise unserem Auftrag entsprechen. Voraus-, Teil- und Mehrlieferungen sind nur mit unserer schriftlichen Einwilligung erlaubt.

Der Transport zum Bestimmungsort erfolgt auf Kosten und Gefahr des Lieferanten/Auftragnehmers. Bei Verzögerungen infolge höherer Gewalt oder unverschuldeter Arbeitskämpfe können wir, ohne dass dem Lieferanten/Auftragnehmern hieraus Ansprüche erwachsen, entweder nach Ablauf einer angemessenen Frist ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten oder die Ausführung der Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt verlangen; nach unserer Wahl per Bahn, Post oder Spedition.

Der Erfüllungsort ist der Firmensitz der SCHMIDT`s Handelsgesellschaft mbH, Almteil-weg 3, 6706 Bürs, Österreich oder ein in der Bestellung genannter sonstiger Bestimmungsort. Die Ablieferung/Leistung hat an den vorgenannten Firmensitz zu erfolgen. Die Ablieferung an einer anderen als der vom Auftraggeber bezeichneten Empfangs-stelle bewirkt auch keinen Gefahrenübergang zu unseren Lasten, wenn diese Stelle die Lieferung entgegennimmt. Die Übergabe der Vertragswaren zur Lieferung/Leistung darf nur auf den auf dem Firmengelände ausgewiesenen Lagerplätzen erfolgen.

Jeder Lieferung ist ein Lieferschein als Begleitpapier beizufügen. Dieser Lieferschein muss die handelsüblichen Angaben enthalten, insbesondere Bestellnummer, genaue Bezeichnung der Ware, gelieferte Menge, Abmessungen, Gewicht, Verpackung. Bei Lieferungen mit der Bahn oder mit Speditionen sind die vorstehenden Daten auch auf den Frachtbriefen und/oder sonstigen Warenbegleitpapieren anzugeben. Eine Rech-nung stellt keinen Lieferschein dar. Unterlässt der Lieferant/Auftragnehmer diese Angaben ganz oder teilweise, so sind Verzögerungen in der Bearbeitung unvermeidlich; etwaige, dadurch entstehende Mehrkosten/Verluste gehen zu Lasten des Lieferanten/Auftragnehmers. Ausländische Lieferanten/Auftragnehmer haben neben den
gewöhnlichen Warenbegleitpapieren auch Zolldokumente beizufügen.

Zur vollständigen Lieferung gehört die Übergabe der zugehörigen Unterlagen (Dokumentation). Bis zur Aushändigung der vollständigen Dokumentation ist die vertragliche Leistung nicht vollständig erfüllt. Wir sind berechtigt, einen angemessenen Teil des Kaufpreises bis zur Übergabe sämtlicher Unterlagen zurückzubehalten.

Soweit der Lieferant/Auftragnehmer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist, Verpackungen zurückzunehmen, hat er sie auf seine Kosten bei uns abzuholen. Falls er eine Zusendung der zurückzunehmenden Verpackung wünscht, trägt er die an-fallenden Versandkosten.

Der Lieferant/Auftragnehmer hat die Kosten der Transportversicherung für die versandten Bestellungen zu tragen. Wird beschädigte Ware geliefert, gilt der Vertrag als nicht erfüllt und der Lieferant/Auftragnehmer gerät in Verzug. Der auf diese Weise eingetretene Verzug des Lieferanten/Auftragnehmers löst die unter § 3 Ziff. 4 dieser AEB
vereinbarte Vertragsstrafe aus und berechtigt zur Geltendmachung von etwaigen Schadenersatzansprüchen.

Schäden, die durch die nicht ordnungsgemäße Verpackung an den Vertragswaren entstanden sind, hat der Lieferant/Auftragnehmer zu ersetzen.

Der Lieferant/Auftragnehmer haftet dafür, dass alle Lieferungen, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen, nach den geltenden Bestimmungen gekennzeichnet sind. Die Kennzeichnung hat auch in der Auftragsbestätigung und in allen Versandpapieren zu er-folgen.

 

Rechte bei Mängeln

Bei einem Sach- oder Rechtsmangel stehen SCHMIDT`s die gesetzlichen Mängelrechte und die unten in Ziff. 4 aufgeführten Ansprüche zu. Der Lieferant/Auftragnehmer beachtet die in der Europäischen Union und für Österreich einschlägigen, für die Produktbeschaffenheit relevanten Bestimmungen (z. B. Unfallverhütungsvorschriften, Umweltgesetze,
EU-Vorschriften). Soweit der Lieferant/Auftragnehmer eine Garantie
übernommen hat, treten die Rechte aus der Garantie zu den gesetzlichen Mängelrechten.

Die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach §§ 377, 378 Unternehmensgesetz-buch oder vergleichbare Vorschriften sind nicht anzuwenden und werden einvernehmlich ausgeschlossen. Hat der Lieferant/Auftragnehmer seinen Sitz in einem anderen Land als Österreich, sind die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach dem
anwendbaren UN-Kaufrecht (CISG) ausgeschlossen
(vgl. § 12 Ziff. 2 dieser AEB).

Die Wareneingangsprüfung beim Auftragnehmer beschränkt sich auf die Überprüfung der Lieferscheindaten, die Überprüfung der Anzahl der Liefereinheiten sowie die Überprüfung auf äußerlich an der Transportverpackung deutlich erkennbare Transportschäden. Mängel, die nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt worden sind, werden durch den Auftraggeber ohne schuldhafte Verzögerung unmittelbar dem Lieferanten/Auftragnehmer angezeigt.

Wir sind jederzeit und in Abweichung zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten berechtigt, auf Kosten des Lieferanten/Auftragnehmers schadhafte Teile zu ersetzen, auszubessern und entstandene Schäden zu beseitigen oder dies auf Kosten des Lieferanten/Auftragnehmers durch Dritte vornehmen zu lassen. Das Gleiche gilt, wenn Lieferanten/Auftragnehmer mit der Erfüllung unserer Mängelansprüche in Verzug geraten.

Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche bei Lieferung beweglicher Sachen (ausgenommen: Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für Bau-werke verwendet werden) sowie des Aufwendungsersatzanspruches gemäß Ziff. 4. beträgt drei Jahre ab Ablieferung.

Der Verlust des Anspruches auf Lieferung tritt erst dann ein, wenn der an seine Stelle getretene Schadensersatzanspruch tatsächlich erfüllt worden ist.

Ist der Lieferant/Auftragnehmer der Hersteller eines zum längeren Gebrauch bestimmten technischen Gegenstandes, ist er unabhängig von der Dauer der Verjährungsfristen verpflichtet, für die gewöhnliche Lebensdauer des Liefergegenstandes die Ersatzteilversorgung sicherzustellen.

 

Verletzung von Schutzrechten Dritter

Sollten dem Lieferant/Auftragnehmer die Verletzung von Schutzrechten, die im Zusammenhang mit den Vertragswaren oder -leistungen stehen, bekannt werden, hat der Lieferant/Auftragnehmer uns über diesen Umstand unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Werden wir von einem Dritten in Bezug auf den Liefergegenstand wegen angeblicher Verletzung von Schutzrechten in Anspruch genommen, so ist der Lieferant/Auftragnehmer verpflichtet, uns für diese Ansprüche
schad- und klaglos zu halten. Diese Schad- und Klagloshaltung des Lieferanten/Auftragnehmers bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.

 

Haftungsfreistellung

Werden wir wegen eines Fehlers der Lieferung des Auftragnehmers/Lieferanten aus Produzentenhaftung in Anspruch genommen, so hat der Auftragnehmer/Lieferant uns von der aus dem Fehler resultierenden Produzentenhaftung freizustellen Soweit die Schadensursache im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers/Lieferanten liegt, trägt er insoweit die Beweislast. Der Auftragnehmer/Lieferanten übernimmt in diesen Fällen alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung und/oder -abwehr oder Austausch-/Rückrufaktion.

 

Rechnungserteilung – Zahlung – Abtretung – Aufrechnung

Rechnungen sind in der in unserer Bestellung genannten Anzahl nach jeder Lieferung oder Leistung zu übersenden. Rechnungsduplikate sind als solche zu bezeichnen. In den Rechnungen sind neben einer etwaigen von uns verwendeten Bestellnummer, Artikelnummer und Kommissionsnummer die gleichen Daten anzugeben, wie unter § 4 Ziff 5 angeführt. Der Lauf der Zahlungsfrist und der Frist für die Vornahme des Skontoabzugs werden unterbrochen, wenn die Bearbeitung der Rechnung auf Schwierigkeiten stößt, weil die erforderlichen Daten fehlen.

Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die Zahlung bis zum 25. des dem Waren- und Rechnungserhalt folgenden Monats mit einem Skontoabzug von 3 % des Rechnungsbetrages oder innerhalb von 90 Tagen nach Waren- und Rechnungs-erhalt ohne Abzug. Sind Abschlagszahlungen vereinbart, wird der Skontoabzug für jede einzelne Zahlung gewährt, soweit diese innerhalb der vorstehend Satz 1 genannten Skontofrist erfolgt. Teilt uns der Kunde schriftlich mit, dass er keinen Skontoabzug gewährt, erfolgt Zahlung innerhalb von 120 Tagen nach Waren- und Rechnungserhalt ohne Abzug.

Die Art des Zahlungsmittels wird durch uns bestimmt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung – auch im Hinblick auf die Berechtigung zum Skontoabzug – genügt es, wenn wir die jeweilige Leistungshandlung am Leistungsort fristgemäß erbringen. Als Leistungsort gilt der Firmensitz SCHMIDT`s Handelsgesellschaft mbH, Almteilweg 3, 6706 Bürs,
Österreich.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen zulässigen Umfang zu. Die Aufrechnung ist insbesondere mit Vertragsstrafe Forderungen statthaft.

Der Lieferant/Auftragnehmer darf die Kaufpreisforderung nur mit unserer vorherigen Zustimmung abtreten. Die Zustimmung darf nicht ohne wichtigen Grund versagt werden. Im Falle einer Mängelrüge der Vertragsware, sind wir berechtigt, die Zahlung des Kaufpreises zu verweigern. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns auch im Falle einer Forderungsabtretung im gesetzlichen Umfang zu.

 

Geheimhaltung – Fertigungsunterlagen – Daten

An den dem Lieferanten/Auftragnehmer übergebenen Fertigungsunterlagen (z. B. Mo-delle, Muster, Abbildungen, Berechnungen, Zeichnungen) behalten wir uns sämtliche Eigentums-, Urheber- und gewerblichen Schutzrechte vor. Die Fertigungsunterlagen dürfen nur zur Bearbeitung des Angebots und zur Ausführung der bestellten Lieferung verwendet werden; sie dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.

Der Lieferant/Auftragnehmer darf die ihm von uns zur Verfügung gestellten Gegenstände ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten weder zur Einsicht noch zur Verfügung überlassen. Entsprechendes gilt für die unter Verwendung unserer Angaben hergestellten Waren; diese Waren dürfen weder im rohen Zustand noch als Halb- oder Fertigfabrikate Dritten zugänglich gemacht werden.

Die Parteien sind im Übrigen verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Vertragspartners geheim zu halten, auch über die Dauer des Vertrags hinaus. Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich nicht auf allgemein bekannte Umstände und endet in jedem Fall, wenn die Umstände öffentlich bekannt werden, ohne dass eine Vertragsverletzung des Lieferanten/Auftragnehmers hierfür ursächlich war.

Der Lieferant/Auftragnehmer ist damit einverstanden, dass, soweit dies für die Geschäftsabwicklung erforderlich ist, seine Daten abgespeichert und weiterverarbeitet werden.

 

Materialbeistellung – Eigentumsvorbehalte

Materialien, die uns zur Weiterverarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten/Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wurden, gehen durch die Weiterverarbeitung in unser Eigentum über. Eigentumsvorbehalte der Lieferanten/Auftraggeber über alle gekauften/gelieferten Sachen sind nicht rechtswirksam und wird diesen ausdrücklich widersprochen.

 

Gerichtsstand – anwendbares Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus der Vertrags- bzw. Lieferbeziehung er-gebenden Streitigkeiten ist Bludenz/Österreich.

Für unsere Einkaufs- und Auftragsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsbeteiligten gilt österreichisches Recht. Hat der Lieferant/Auftragnehmer seinen Sitz außerhalb von Österreich kommt das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über den internationalen Warenkauf (CISG) zur Anwendung. Rechtsfragen, die in diesem Übereinkommen nicht geregelt sind, oder die nach seinen Grundsätzen nicht entschieden werden können, unterliegen dem materiellen österreichischen Recht.

Abkürzung

der neuen Einheit für Tiefbau-, Wasser- und Umwelttechnik in Österreich

6065 Thaur
Vollzeit
6706 Bürs
Vollzeit
6971 Hard
Vollzeit
6706 Bürs
Vollzeit

Newsletter

Am Laufenden bleiben!

Wir stellen

Vertriebsmitarbeiter/in (M/W/D)

Standort: 6065 Thaur

Projektmitarbeiter/in (M/W/D)

Standort: 6706 Bürs

Fachverkäufer/in (M/W/D)

Standort: 6971 Hard

Unser Portale im Fokus

B2C Shop

Der Fachmarkt für Heimwerker, DIY, Garten, etc.

Kundenportal

Umfangreiches Kundenportal für B2B Kudnen

Katalogportal

Unser Katalog in digitaler Form als Blätterkataloge im Überblick

Bleiben wir in Kontakt

Warning: Undefined variable $google_secret_key in /home/.sites/856/site4570979/web/wp-content/plugins/theplus_elementor_addon/modules/widgets/tp_plus_form.php on line 3530 Warning: Undefined variable $cf_secret_key in /home/.sites/856/site4570979/web/wp-content/plugins/theplus_elementor_addon/modules/widgets/tp_plus_form.php on line 3531 Warning: Undefined variable $google_site_key in /home/.sites/856/site4570979/web/wp-content/plugins/theplus_elementor_addon/modules/widgets/tp_plus_form.php on line 3575